Die Studienvorbereitende Ausbildung (SVA) der Musikschule Bochum richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Eignungsprüfung an einer Musikhochschule oder einer anderen Ausbildungsstätte für Musikberufe vorbereiten wollen. Neben einem hohen Niveau im instrumentalen oder vokalen Hauptfach erwarten die Musikhochschulen von den Bewerbern vielseitige Kenntnisse und Fähigkeiten, die eine breit angelegte Beschäftigung mit Musik widerspiegeln. Dazu gehören z.B. Musiktheorie, Gehörbildung, Vom-Blatt-Singen, Zusammenspiel usw.
Ansprechpartner:
Joachim Zeißig
JZeissig@bochum.de
Telefon: 0234 / 910 – 1274
Es gibt keine festgelegten Termine. Sie werden nach Bedarf angesetzt.
in der Regel 14 Jahre
Nicht festgelegt.
Deshalb besteht die Studienvorbereitende Ausbildung aus vier aufeinander abgestimmten und sich ergänzenden Pflichtfächern, die verbindlich und regelmäßig zu besuchen sind:
1. Instrumentales oder vokales Hauptfach
2. Nebenfach Klavier. Bei Hauptfach Klavier kann ein anderes solistisches vokales oder instrumentales Nebenfach gewählt werden.
3. Musiktheorie/Gehörbildung
4. Musikpraxis:
4.1.Ensemblepraxis: Verpflichtung zur Mitwirkung in einem Orchester bzw. einem entsprechenden Ensemble der Musikschule. Schülerinnen und Schüler, die im Hauptfach ein Tasteninstrument spielen, praktizieren das Zusammenspiel durch Begleiten von Instrumental- bzw. Vokalsolisten oder in kammermusikalischen Gruppierungen.
4.2.Auftrittspraxis: Ein wichtiges Anliegen ist es, die Bühnenpräsenz der SVA-Schüler zu stärken. Deshalb ist es für alle Teilnehmer der SVA verpflichtend, mindestens zweimal pro Schuljahr solistisch an öffentlichen Vorspielen oder Konzerten der Musikschule teilzunehmen.
Voraussetzung zur Aufnahme in die Studienvorbereitenden Ausbildung ist eine altersgerechte überdurchschnittliche Leistung im Hauptfach, welche zusätzlich eine erfolgreiche Weiterentwicklung verspricht. Dies wird in einer Aufnahmeprüfung festgestellt.
Termine für die Aufnahmeprüfung können individuell beim zuständigen Abteilungsleiter vereinbart werden.
Einmal im Jahr wird der Leistungsfortschritt der SVA-Teilnehmenden überprüft. Im Haupt- und Nebenfach werden dazu öffentliche Vorspiele mit anschließendem Feed-Back-Gespräch durchgeführt. Im Theorieunterricht wird eine schriftliche und mündliche Prüfung durchgeführt, die Musikpraxis wird dokumentiert.
Für die Teilnahme an der SVA berechnet die Musikschule das monatliche Entgelt für den Einzelunterricht von 45 Minuten. Schülerinnen und Schüler, die ihr Hauptfach extern belegen, haben die Möglichkeit, nach bestandener Aufnahmeprüfung die übrigen Fächer der SVA an der Musikschule Bochum gebührenfrei zu besuchen.