Informationen
über Entgelte, Befreiungs- und Ermäßigungsregelungen sowie Kündigungstermine: Entgelte, Schulordnung,Widerrufsbelehrung
Keine Kündigung ist nötig bei den Angeboten Musikmäuse, Musikwichtel und FlexiCard. Es sind Kurse mit automatischem Ende.
Fortlaufender Unterricht kann nur schriftlich gekündigt werden.
Eine Kündigung können sie an uns richten:
- formlos schriftlich an "Musikschule Bochum, 44777 Bochum" oder per Mail an "musikschule@bochum.de".
- mit dem online-Kündigungsformular weiter unten hier auf dieser Seite.
Auszug aus der Schulordnung:
4.1 Abmeldungen von den Kursen Musikalische Früherziehung und Musikalische Grundausbildung sind zum 1. März und 1. September möglich. Die schriftliche Abmeldung muss bis zum 15. Januar bzw. 15. Juli vorliegen. Im Elementarbereich (Musikwichtel, MFE, MGA) können begründete zwischenzeitliche Abmeldungen nach Rücksprache mit der Musikschule anerkannt werden. Die Kurse mit begrenzter Laufzeit enden automatisch.
4.2 Abmeldungen vom Instrumental- und Gesangsunterricht sind zum 1. Februar, 1. Mai, 1. August und 1. November möglich. Die schriftliche Abmeldung muss bis zum 31. Dezember, 31. März, 30. Juni bzw. 30. September vorliegen.
4.3 Es genügt nicht, die Abmeldung gegenüber den Lehrkräften der Musikschule auszusprechen. Die Entgelte werden bis zum festgesetzten Abmeldetermin auch dann erhoben, wenn die Schülerin bzw. der Schüler den angebotenen Unterricht nicht mehr wahrnimmt.