• Geschwisterermäßigung

    Eine Geschwisterermäßigung wird auf Antrag gewährt
    • für Geschwister unter 25 Jahren in der Musikschule Bochum,
    • für maximal einen Kurs je Geschwisterkind.

    Die Geschwisterermäßigung beträgt 20%.
    Wird eine Sozialermäßigung gewährt, beträgt die Geschwisterermäßigung 2,50 € pro Monat.

  • JeKits Geschwisterermäßigung

    Haben Geschwister unter 25 Jahren an der Musikschule Unterricht, wird das Entgelt um 20% ermäßigt. Wenn mehr als ein Kind einer Familie JeKits-Unterricht erhält, wird das Entgelt für den JeKits-Unterricht für das zweite Kind und weitere Kinder um 50% ermäßigt.

  • Sozialermäßigungen

    Als Nachweis gilt ein Vergünstigungsausweis der Stadt Bochum (Bochum-Pass) oder ein entsprechendes Dokument anderer Kommunen. Die Nachweise müssen bei der Musikschule eingereicht werden.

    Eine Sozialermäßigung erhalten Zahlungspflichtige, die eine der folgenden Leistungen erhalten:

    • Vergünstigungsausweis der Stadt Bochum (Bochum-Pass) oder ein entsprechendes Dokument anderer Kommunen (Informationen zum Bochum-Pass)
    • Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Dritten Kapitel, Abschnitt 2, SGB II
    • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel SGB XII
    • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel SBG XII
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

    Zahlungspflichtige, die die o.a. Voraussetzung erfüllen, erhalten auf schriftlichen Antrag für ein Unterrichtsfach pro Schülerin/Schüler eine Sozialermäßigung.

    Die Sozialermäßigung beträgt grundsätzlich 50%.

    Für die Kurse Musikmäuse, Musikwichtel, Elementare Musikerziehung (EMU) und
    Musikalische Früherziehung: 75%.

    Für Bochumer Modell in Klassenunterrichtsform und
    Instrumentaler Klassenunterricht: 100%.

    Belegt eine Schülerin/ein Schüler mehrere Unterrichtsfächer, so werden das zweite und jedes weitere Unterrichtsfach nicht ermäßigt.

    Die Sozialermäßigung wird ab dem Zeitpunkt der Antragstellung und längstens für den Gültigkeitszeitraum des Bescheides bzw. des Vergünstigungsausweises gewährt. Nach dem Ende der Gültigkeit ist das reguläre Entgelt zu zahlen.
    Zur Verlängerung der Ermäßigung muss ein neuer Bescheid oder Vergünstigungsausweis unaufgefordert vorgelegt werden.

  • JeKits Sozialermäßigungen

    Befreiung von der Entgeltpflicht

    Die Teilnahme am JeKits-Unterricht ist kostenlos, wenn die Zahlungspflichtigen eine der folgenden Leistungen erhalten:

    • Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II (z.B. Bürgergeld)
    • Sozialhilfe nach SGB XII (insbesondere Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung)
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
    • Kinderzuschläge nach §6a des Bundeskindergeldgesetzes
    • Ausbildungsbeihilfe (insbesondere BAföG-Leistungen und Berufsausbildungsbeihilfe nach §§59 ff SGB II]
    • Vergünstigungsausweis der Stadt Bochum (Bochum-Pass) oder vergleichbare Dokumente anderer Kommunen.

    Zur Befreiung von der Entgeltpflicht muss eine Kopie des Bescheides für die Sozialleistung oder des Vergünstigungsausweises bei der Musikschule eingereicht werden.

     

  • Bildung und Teilhabe (BUT)

    Empfänger von SGB II und XII  sowie von Wohngeld, Kinderzuschlag und Leistungen nach AsylBLG können für den Musikschulunterricht einen Antrag auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BUT) beim Jugendamt stellen. Weitere Informationen zu BUT

     

  • Weitere Ermäßigungsmöglichkeit

    Auf Antrag kann das Entgelt teilweise erlassen werden, wenn die Belastung der Kursteilnehmerin/dem Kursteilnehmer nicht zuzumuten und die Förderung für die Entwicklung des Menschen erforderlich ist.