• Ich möchte ein Instrument lernen oder wieder einsteigen. Welche Möglichkeiten gibt es an der Musikschule?

    Sie können sich entscheiden, ob Sie

    • regelmäßigen wöchentlichen Unterricht erhalten möchten (in der Regel 30 Minuten Einzelunterricht oder 45 Minuten Partner-/Gruppenunterricht) oder
    • eher einzelne Stunden mit flexiblen zeitlichen Abständen wünschen („FlexiCard“).

    Neu-Einsteiger*innen empfehlen wir eher einen regelmäßigen wöchentlichen Unterricht. Die FlexiCard richtet sich vor allem an Wieder-Einsteiger*innen, Fortgeschrittene oder Berufstätige.

  • Ich möchte mit wöchentlichem Instrumentalunterricht starten. Was muss ich tun?

    Sie können sich online für Ihr Wunsch-Instrument anmelden. Sie erhalten eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Anmeldung von der Musikschule.

    Die Wartezeit auf einen Platz hängt von der Nachfrage bei Instrument oder Bezirk ab. Bei stark nachgefragten Instrumenten bzw. Bezirken kann es leider einige Monate dauern, bis wir einen Platz anbieten können.

    Sobald für Ihr Instrument ein Platz frei wird, melden wir uns zur Abstimmung einer Info-Stunde.

    Wenn Sie nach der Info-Stunde den Unterrichtsplatz annehmen möchten, unterschreiben Sie den entsprechenden Unterrichtsvertrag und der Unterricht kann starten.

    Wenn Sie nach der Info-Stunde nicht weitermachen möchten, teilen Sie uns das bitte mit und wir löschen die Anmeldung.

    Bis zur Einteilung in den Unterricht ist die Anmeldung unverbindlich und es entstehen keine Kosten.

  • Ich möchte Instrumentalunterricht mit der FlexiCard erhalten. Was muss ich tun?

    Sie können sich online für Ihr Wunsch-Instrument und die FlexiCard anmelden. Sie erhalten eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Anmeldung von der Musikschule.

    Die Wartezeit auf einen Platz hängt von der Nachfrage bei Instrument oder Bezirk ab. Bei stark nachgefragten Instrumenten bzw. Bezirken kann es leider einige Monate dauern, bis wir einen Platz anbieten können.

    Sobald für Ihr Instrument ein Platz frei wird, melden wir uns zur Abstimmung eines ersten Unterrichtstermins.

    Die weiteren Unterrichtstermine vereinbaren Sie direkt mit Ihrer Lehrkraft.

    Wenn Sie nach der ersten Stunde nicht weitermachen möchten, gilt das 14-tägige Widerrufsrecht und Sie können die Anmeldung widerrufen.

  • Zu welcher Uhrzeit findet der Instrumental-Unterricht statt?

    Wir vereinbaren die Unterrichtszeiten an den Bezirksmusikschulen individuell, es gibt keine festen Kurszeiten für den Instrumentalunterricht. Grundsätzlich findet der Unterricht am Nachmittag bis in den Abend hinein statt. Nach Absprache sind auch Vormittags-Termine möglich.

  • Ich möchte eine Probestunde bekommen. Geht das?

    Grundsätzlich bieten wir Probe-Unterricht in Form einer „Info-Stunde“ an.

    Wenn Sie für ein Instrument angemeldet sind und ein Unterrichtsplatz beim Wunsch-Instrument frei wird, laden wir Sie zu einer ersten „Info-Stunde“ ein. Dort können Sie die Lehrkraft kennenlernen und Fragen klären. Wenn ein Instrument vorhanden ist, kann auch schon Unterricht erteilt werden und Sie können einen Eindruck erhalten.

    Probestunden für Interessierte, die noch nicht angemeldet sind, sind im Einzelfall je nach Platzkapazitäten möglich.

    Bei stark nachgefragten Instrumenten (Klavier, Gitarre, Schlagzeug) haben wir leider keine Ressourcen für Probestunden, sondern richten uns nach der Warteliste der Anmeldungen.

    Fragen Sie gerne bei den Abteilungsleitungen nach, wie es bei Ihrem Wunschinstrument aussieht.

  • Ich möchte den Unterricht beenden. Wie kann ich kündigen?

    Die Kündigung muss schriftlich bei der Musikschule eingehen, per Brief, E-Mail an musikschule@bochum.de oder Online-Kündigungsformular. Bitte achten Sie darauf, dass Sie bei Online-Formular oder E-Mail eine Eingangsbestätigung der Kündigung von der Musikschule erhalten.

    Sie erhalten abschließend eine Kündigungsbestätigung per Post mit allen Informationen zum Kündigungstermin und ggf. zur Instrumentenrückgabe.

  • Welche Kündigungsfristen gelten?

    Folgende Kündigungsfristen gelten für den Instrumental- und Vokalunterricht (inkl. JeKits):

    Schriftliche Abmeldung bis spätestens zumUnterricht endet zum
    31.03.01.05.
    30.06.01.08.
    30.09.01.11.
    31.12.01.02.

     

    Die obigen Fristen gelten nicht für den instrumentalen Klassenunterricht in Kooperation mit allgemeinbildenden Schulen (Streicher-/Bläserklassen etc.). Hier gelten abweichende Regelungen je nach Konzeption der Schule.

     

    Folgende Kündigungsfristen gelten für die Musikalischen Früherziehung (MFE):

    Schriftliche Abmeldung bis spätestens zumUnterricht endet zum
    15.01.01.03.
    15.07.01.09.

     

    Bei Kursen mit begrenzter Laufzeit (Musikmäuse, Musikwichtel) sind Abmeldungen grundsätzlich nicht möglich.

    Im Elementarbereich (Musikmäuse, Musikwichtel, EMU, MFE) können begründete zwischenzeitliche Abmeldungen nach Rücksprache mit der Musikschule anerkannt werden.

  • Wieso muss ich in den Schulferien bezahlen, obwohl kein Unterricht stattfindet?

    Das Schulgeld ist ein Jahresbeitrag und wird gleichmäßig auf alle Monate verteilt.

  • Der Unterricht ist einige Male ausgefallen. Bekomme ich eine Erstattung?

    Wird eine Unterrichtsstunde aus Gründen, die bei der Schülerin/beim Schüler liegen, nicht wahrgenommen, besteht kein Anspruch auf eine Ersatzstunde oder auf Erstattung des Unterrichtsentgelts.

    Fällt der Unterricht aus Gründen aus, die von der Musikschule zu vertreten sind, gilt folgende Regelung: Bei der Bemessung des Entgelts ist ein gelegentlicher Unterrichtsausfall wegen Erkrankung oder sonstiger Verhinderungen der Lehrkraft berücksichtigt worden. Wurden aber innerhalb von 12 Monaten weniger als 90% der vorgesehenen Unterrichtsstunden angeboten, besteht ein Erstattungsanspruch.

    Zur Prüfung des Erstattungsanspruchs reicht ein formloser Antrag per E-Mail an musikschule@bochum.de aus.

  • Bekomme ich eine Nachricht wenn der Unterricht ausfällt?

    Wir bemühen uns sehr, alle rechtzeitig zu benachrichtigen. Wenn Sie eine SMS bei Unterrichtsabsage erhalten möchten, teilen Sie uns dies mit oder geben es bei der Anmeldung an. Bitte denken Sie auch daran, uns Veränderungen bei Telefonnummer/E-Mail mitzuteilen.

  • Wen kann ich informieren, wenn ich kurzfristig nicht zum Unterricht kommen kann?

    Sie können alle unsere Lehrkräfte über die dienstlichen E-Mail-Adressen erreichen.