Neue Entgelte und Schulordnung ab 01.08.2026
Ab dem 01. August 2026 tritt die neue Entgelt- und Schulordnung der Musikschule Bochum in Kraft.
Die Entgelte werden moderat angepasst. Grund sind die in den letzten Jahren deutlich gestiegenen Personal- und Sachkosten.
Die Erhöhung beträgt durchschnittlich 12 % – das entspricht seit 2021 nur rund 2,2 % pro Jahr und liegt damit unter der Inflation.
Gleichzeitig wird das System sozialer und flexibler gestaltet:
Die Sozialermäßigung steigt von 50 % auf 70 %.
Zusätzlich wird eine Ermäßigung für Geringverdienende in Höhe von 40 % eingeführt. Erstmals gibt es auch eine Ermäßigung auf die Instrumentenmiete.
Junge Erwachsene profitieren künftig länger von ermäßigten Tarifen – bis zum 29. Lebensjahr bei Schule, Studium oder Ausbildung.
Mit der neuen FlexiCard entstehen flexible Unterrichtsmöglichkeiten mit individuell planbaren Terminen.
Die Instrumentenmiete wird nach Dauer gestaffelt – mit einem besonders günstigen Einstieg.
Auch die Schulordnung wurde angepasst: Klarere Regelungen, flexiblere Abmeldungen und verbindlicher Vertretungsunterricht.
Eines bleibt unverändert: Alle Schüler*innen können weiterhin kostenlos Ensembles, Orchester, Chöre und ergänzende Angebote nutzen – sowie über 200 Konzerte im Jahr besuchen.
Die neuen Entgelte und die aktualisierte Schulordnung finden Sie hier: